Der Vorteil für Selbstzahler einer Therapie:
Therapie, Behandlung und Diagnose werden nicht in öffentlichen Datenbanken erfasst (von Bedeutung z. B. bei Verbeamtung, späterem Krankenkassenwechsel, Abschluss von Lebensversicherungen etc.).
Ihnen ist es möglich die entstehenden Kosten der Therapie steuerlich geltend machen. Diese werden unter außergewöhnlichen Belastungen geführt. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater über diese Möglichkeit.
Sie haben eine geringe Wartezeit und bekommen umgehend Hilfe und Beratung.
Ihre Vorteile als Selbstzahler:
Rascher Therapiebeginn, da keine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.
Flexibilität hinsichtlich Umfang, Dauer und Methode der Therapie. Die Therapie bleibt Ihre Privatangelegenheit: Keine Dokumentation in Patientenakten.